Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit der Gründung einer Gesellschaft bis hin zu deren Liquidation. Im Vorfeld der Gründung eines Unternehmens steht häufig die Frage nach der Wahl von dessen Rechtsform. Es geht dabei um die Abwägung der jeweiligen Vor- und Nachteile, welche diese für die beabsichtigte Tätigkeit des Unternehmens und die Situation des Unternehmers haben.   

 

Im übrigen geht es im  Gesellschaftsrecht einerseits um das Innenrecht innerhalb eines Unternehmens, dass gesellschaftliche Miteinander der Gesellschafter, welches in Gesellschaftsverträgen manifestiert wird, andererseits um die Stelllung des Unternehmens und seiner Gesellschafter im Außenverhältnis zu Dritten.   

Darüberhinaus ist auch die Umwandlung eines bestehenden Unternehmens in eine andere Rechtsform nach Maßgabe des Umwandlungsgesetzes, Bestandteil des Gesellschaftsrechts.

Wenn Sie

  •     ein Unternehmen gründen möchten,  
  •     einen neuen Gesellschafter in Ihr Unternehmen aufnehmen oder
  •     Ihr Unternehmen an die Nachfolgegeneration übergeben wollen,
  •     das Kapital Ihres Unternehmens erhöhen oder herabsetzen möchten oder
  •     den Gesellschaftsvertrag Ihres Unternehmens oder
  •     generell Ihr Unternehmen umgestalten möchten oder
  •     Ihr Unternehmen in eine andere Rechtsform überführen möchten oder
  •     eine Gesellschafterversammlung vorbereiten müssen,

bin ich gerne Ihr Ansprechpartner.