Die Gefahr, einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ausgesetzt zu sein, begleitet uns leider in allen Lebenslagen und alltäglich.

Ob als Arzt, Amtsträger, Verkehrsteilnehmer oder am Wirtschaftsleben Beteiligter, eine Versicherungspolice dagegen, ins Visier der staatlichen Ermittlungsbehörden zu geraten, gibt es nicht.

Ein strafrechtlicher Vorwurf kann sich nur gegen ein Individuum richten und nicht gegen einen Verband wie z.B. ein Unternehmen oder eine Behörde. Deshalb steht das Individuum als Beschuldigte oder Beschuldigter im Mittelpunkt des Strafverfahrens.

Dabei begegnen uns strafrechtliche Normen nicht nur im Strafgesetzbuch, sondern in insgesamt ca. 90 weiteren Gesetzen, die strafrechtliche Bestimmungen aufweisen. In diesem Zusammenhang seien beispielhaft die Abgabenordnung, das GmbH-Gesetz, das Handelsgesetzbuch, das Arbeitsschutzgesetz, das Betäubungsmittelgesetz und das Bundesjagdgesetz erwähnt.

Wirtschaftsstrafrecht ist der Sammelbegriff für alle Strafvorschriften, die im Bereich der Wirtschaft liegende Tatbestände unter Strafe stellen. Der Begriff „Wirtschaftsstrafrecht“ ist nicht gesetzlich definiert. Ob eine Vorschrift inhaltlich Wirtschaftsstrafrecht ist, ergibt sich letztlich aus ihrem Schutzzweck. Soll sie Kernbereiche des Wirtschaftsrechtes schützen oder kann sie auch nur dazu verwendet werden, ist sie „Wirtschaftsstrafrecht“.

Den Kernbereich des Wirtschaftsstrafrechts bilden

  • die Korruptionsdelkte,
  • die Insolvenzdelikte,
  • die Steuerdelikte,
  • das Delikt der Untreue und
  • der Diebstahl geistigen Eigentums.

Unter den Begriff des „Allgemeinen Strafrechts“ werden dagegen in der Regel die Delikte zusammengefasst, die nur im Strafgesetzbuch und nicht in strafrechtlichen Nebengesetzen geregelt werden. Typische Delikte sind neben anderen hierbei

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Falsche Aussage und Meineid
  • Sexualdelikte
  • Beleidigungsdelikte
  • Tötungsdelikte
  • Körperverletzungsdelikte
  • Delikte gegen die persönliche Freiheit
  • Diebstahlsdelikte
  • Raub und Erpressung
  • Begünstigung und Hehlerei
  • Betrug und Untreue
  • Urkundenfälschung
  • Sachbeschädigung

Allein die Tatsache, Beschuldigter in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu sein, führt nicht nur zu der ein oder anderen schlaflosen Nacht. Die Ungewißheit über den Ausgang des Strafverfahrens wirft viele Fragen auf. Habe ich mit tatsächlich rechtswidrig und schuldhaft verhalten? Kann das Ermittlungsverfahen eingestellt werden? Welche Strafe habe ich zu erwarten? Wird die Strafe in das Führungszeugnis eingetragen? Kann die Strafe für meine berufliche Zukunft Konsequenzen haben?

Ich gebe Ihnen zunächst realistische Informationen über die Möglichkeiten einer effektiver Verteidigung im Verfahren und das zu erwartende Ergebnis. Oberstes Ziel ist es dabei grundsätzlich, das Ermittlungsverfahren ohne Gerichtsverhandlung zu beenden. In Fällen, wo dies nicht möglich oder nicht opportun ist, vertedigeich Sie bundeweit.